Stellplatz-Ausgleichsabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt2034,84 € einmalig

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Ulrichskirchen-Schleinbach hat in seiner Sitzung am 22.6.1999 folgende Verordnung erlassen:
 
V E R O R D N U N G
 
des Gemeinderates der Marktgemeinde Ulrichskirchen-Schleinbach vom 22.6.1999 über die Festsetzung der Ausgleichsabgabe für Abstellplätze.
 
Artikel I
 
Gemäß § 41 Abs. 3 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200 in der derzeit geltenden Fassung, wird die Ausgleichsabgabe für die Ausnahme von der Errichtung eines Abstellplatzes mit
 
ÖS   28.000,-- (in Worten: achtundzwanzigtausend) = Euro 2.034,84
 
 
Artikel II
 
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1999 in Kraft.
 
Diese Verordnung wurde vom Amt der NÖ Landesregierung mit Schreiben vom 23.9.1999 genehmigt.