Sozialtarif

SOZIALTARIF der MARKTGEMEINDE ULRICHSKIRCHEN-SCHLEINBACH:

Als Nachweis ist der Einkommensnachweis aus dem Jahre 2022 vorzulegen, d.h. die Rückerstattung erfolgt für 2022 im Jahre 2023, für 2021 im Jahre 2022 usw.
Die Bedingungen für die Gewährung lauten wie folgt:

Die Marktgemeinde Ulrichskirchen-Schleinbach erstattet Personen mit geringem Einkommen die Bereitstellungsgebühr für die Gemeindewasserleitung und die Abfallwirtschaftsgebühr als Sozialförderung unter folgenden Voraussetzungen:

1.Anspruch haben Einzelpersonen, Ehepaare und Alleinerzieher mit minderjährigen Kindern, die ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Ulrichskirchen-Schleinbach haben.

2.Das Einkommen der Antragsteller darf den jeweiligen Richtsatz für die Ausgleichszulage nicht übersteigen. Das Einkommen ist jährlich unaufgefordert nachzuweisen.

3.Die bzw. der Antragsteller müssen alleinige Eigentümer der Liegenschaft sein.

4.Auf der Liegenschaft dürfen außer den Antragstellern keine weiteren Personen einen Wohnsitz haben.

5.Über die Ansuchen entscheidet der Gemeindevorstand.