Seuchenvorsorgeabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt13,50 € ab 1.1.2011

Information zur NÖ Seuchenvorsorgeabgabe -
Erhöhung ab 1.1.2011:

Das seit 1.1.2006 gültige Seuchenvorsorgeabgabegesetz stellt sicher, dass Ihr Beitrag ausschließlich und zweckgebunden für die Vorsorge und Bekämpfung von Epidemien im Humanbereich und für Tierseuchenvermeidung verwendet wird(z.B. Transport- und Behandlungskosten bei der Entsorgung von Tieren, lückenlose BSE Tests, etc.).
 
Als Berechnungsbasis dient das jährlich abgeführte Behältervolumen für Ihren Restmüll. Bis zu 3500 Liter werden € 13,50 berechnet. Die überwiegende Anzahl der NÖ Haushalte ist damit erfasst. Pro angefangener weiterer 1000 Liter/Jahr werden € 4,00 hinzugerechnet. Bei Mehrfamilienhäusern oder Wohnhausanlagen wird die Abgabe durch die Hausverwaltung auf alle Wohnungsinhaber (Mieter) aufgeteilt.
 
Zusätzlich erworbene Restmüllsäcke wirken sich auf die Seuchenvorsorgeabgabe nicht aus.
 
Die Seuchenvorsorgeabgabe wird aus ökonomischen Gründen gemeinsam mit der Restmüllgebühr eingehoben und zweckgebunden direkt dem Land NÖ zugeführt, d.h. es handelt sich um KEINE Gemeindeabgabe.
 
Weiterführende Informationen unter www.noe.gv.at/seuchenvorsorgeabgabe
bzw. am Bürgerservice-Telefon: 02742-9005-9005.