Grabstellengebühr für Gruft (doppelt)

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt865,00 €

Zuständig

Diese Gebühr ist für die erstmalige Einlösung für 30 Jahre. Danach erfolgt eine Verlängerung jeweils um 10 Jahre. Beschlossen in der GR Sitzung am 10.12.2015. Gültig ab 1.1.2016.