Förderung von Studierenden bei Benutzung von öffentl. Verkehrsmitteln

Beschlossen in der GR-Sitzung am 29.06.2023

Alle bisher eingebrachten Anträge werden zu diesen Konditionen berücksichtigt und der Differenzbetrag wird in den nächsten Wochen automatisch überwiesen.


Die Gemeinde fördert alle Studierenden (ordentliche Hörer/in an einer öffentlichen Universität, Privatuniversität, FH oder pädagogische Hochschule) unter 26 Jahre (bis 1 Tag vor dem 26. Geburtstag) mit durchgehend aufrechtem Hauptwohnsitz in der MG Ulrichskirchen-Schleinbach wie folgt:

-) den Kauf eines Semestertickets mit € 75,- pro Semester

oder

-) den Kauf eines Klimatickets mit EUR 150,00 pro Semester


Wie erhalten Sie die Förderung?

Folgende Unterlagen / Informationen sind am Ende des Schuljahres / Semesters in einem unserer Gemeindeämter abzugeben:

  • Ticketkopie
  • Inskriptionsbestätigung
  • Bankverbindung