Förderung für MusikschülerInnen

ACHTUNG! Ab dem Schuljahr 2023/24 werden 40% des Musikschulbeitrages  gefördert, daher müssen Zeugnis und Zahlungsbestätigungen mit eingereicht werden.

Diese Unterlagen müssen innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Musikschuljahres  (bis spätestens 30. September) am Gemeindeamt Ulrichskirchen einlangen.


Für das Musikschuljahr 2022/23 gelten noch die nachstehenden Förderrichtlinien. Die Unterlagen sind bis spätestens 31.12.2023 am Gemeindeamt abzugeben.

  • für eine Unterrichtsstunde: € 520,00
  • für eine halbe Unterrichtsstunde und 2er Gruppe: € 260,00
  • für 3er Gruppe: € 175,00
  • für musikalische Früherziehung und 4er Gruppe:  € 130,00





Die Förderung wird bis zur Vollendung des Pflichtschulalters gewährt.

Ausnahmen:
 
1. Diese Förderung wird auch an Jugendliche bis zum 24. Lebensjahr ausbezahlt, so sie in einer unserer Musikkapellen mitwirken und das bronzene Leistungsabzeichen erworben haben. (Stand Gemeinderatsbeschluss vom 30.06.2022)

1a) Diese Förderung betrifft auch alle Jugendlichen bis 24 Jahre, die im Orchester MUSIKUS spielen (lt. Gemeinderatsbeschluss vom 30.06.2022)

2. Diese Förderung wird für die Schuljahre 2022/23, 2023/24 und 2024/25 für alle, die Gesangsunterricht nehmen und in einen der ortsansässigen Chöre mitsingen, die auch für die Öffentlichkeit tätig sind (Messengestaltung, Konzerte usw). (Stand Gemeinderatsbeschluss vom 30.06.2022)

Wie erhalten Sie die Förderung?

Folgende Unterlagen / Informationen sind am Ende des Musikschuljahres in einem unserer Gemeindeämter abzugeben:

  • Zeugniskopie inkl. Zahlungsbestätigungen
  • Bekanntgabe der absolvierten Unterrichtseinheit
  • Bankverbindung
  • für Mitglieder der Musikkapellen: Bestätigung des Musikvereins über die Teilnahme in der Kapelle und Nachweis des bronzenen Leistungsabzeichens
  • für Chormitglieder: Bestätigung der/des Chorleiters/Chorleiterin über die Teilnahme im Chor