Förderung für MusikschülerInnen

ACHTUNG! 

Ab dem Schuljahr 2026/27 werden 20% des Musikschulbeitrages  gefördert.

Diese Unterlagen müssen innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Musikschuljahres  (bis spätestens 30. September) am Gemeindeamt Ulrichskirchen einlangen.
(Stand Gemeinderatsbeschluss vom 26.03.2026)


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Für das Schuljahr 2025/26 werden 40% des Musikschulbeitrages  gefördert.

Diese Unterlagen müssen innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Musikschuljahres  (bis spätestens 30. September) am Gemeindeamt Ulrichskirchen einlangen.


Die Förderung wird bis zur Vollendung des Pflichtschulalters gewährt.

Ausnahmen:

  • Diese Förderung wird auch an Jugendliche bis zum 24. Lebensjahr ausbezahlt, so sie in einer unserer Musikkapellen mitwirken und das bronzene Leistungsabzeichen erworben haben. (Stand Gemeinderatsbeschluss vom 30.06.2022)
  • Diese Förderung betrifft auch alle Jugendlichen bis 24 Jahre, die im Orchester MUSIKUS spielen (lt. Gemeinderatsbeschluss vom 30.06.2022)

Wie erhalten Sie die Förderung?

Folgende Unterlagen / Informationen sind am Ende des Musikschuljahres in einem unserer Gemeindeämter abzugeben:

  • Zeugniskopie inkl. Zahlungsbestätigungen
  • Bekanntgabe der absolvierten Unterrichtseinheit
  • Bankverbindung
  • für Mitglieder der Musikkapellen: Bestätigung des Musikvereins über die Teilnahme in der Kapelle und Nachweis des bronzenen Leistungsabzeichens
  • für Chormitglieder: Bestätigung der/des Chorleiters/Chorleiterin über die Teilnahme im Chor