elementare Bildungseinrichtung

Der Kindergarten unterstützt und ergänzt die familiäre Erziehung und begleitet die Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr bis zum Schuleintritt in ihrer individuellen Entwicklung.

Die Wünsche und Bedürfnisse der Kinder stehen stets im Mittelpunkt. Dabei versteht sich die elementare Bildungseinrichtung als wichtiger Entwicklungsbegleiter und Partner, der die Kinder in ihrer individuellen Entwicklung unterstützt und fördert.

Nähere Auskünfte über unsere Kindergärten erhalten Sie bei Frau Renate Gadinger unter der Telefonnummer 02245 / 2432-211.

Kindergartenaufnahme:

Die Marktgemeinde Ulrichskirchen-Schleinbach-Kronberg  verfügt über einen Kindergarten. Die Aufnahme in den Kindergärten ist mit Vollendung des 2. Lebensjahres möglich und setzt die körperliche, geistige und psychische Eignung voraus.

Die Aufnahme von Kindern mit besonderen Bedürfnissen ist nur im Einvernehmen mit der NÖ Landesregierung und dem Kindergartenerhalter (Marktgemeinde Ulrichskirchen-Schleinbach) möglich.

Kindergarteneinschreibung:

Die Eltern erhalten die Erhebungsbögen im Herbst des Vorjahres zugesandt. Die Kindergarteneinschreibung findet jeweils Ende Februar für das nächste Kindergartenjahr in den jeweiligen Kindergärten statt.
Der Kindergartenbesuch in den NÖ Landeskindergärten ist zwischen 7:00 und 13:00 Uhr kostenlos. 

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Richtlinien:
a) Zur Berechnung des monatlichen Kostenbeitrages wird der Monat mit 4 Wochen angenommen. Längere oder kürzere Monate ziehen keine Erhöhung oder Verringerung des monatlichen Kostenbeitrages nach sich. Schließtage des Kindergartens gem. §22 Abs. 5 NÖ Kindergartengesetz 2006 führen zu keiner Änderung der bekannt gegebenen zeitlichen Inanspruchnahme sowie des zu leistenden Kostenbeitrages. 

b) Änderungen der angegebenen zeitlichen Inanspruchnahme sind mit 1. Dezember und mit 1. März zulässig. 

c) Diese Kosten werden nach dem Index der Verbraucherpreise 2015 der Bundesanstalt Statistik Österreich mit der für den Monat Jänner 2017 verlautbarten Indexzahl als Basis gegen eine Währungsänderung oder eine Änderung der Kaufkraft des Euro wertgesichert. Jede Änderung der Indexzahl des VPI 2015 oder eines an seine Stelle tretenden und mit ihm verknüpften Ersatzindex hat eine entsprechende Änderung der Betreuungskosten zu Folge, wobei jedoch Schwankungen bis einschließlich 5% unberücksichtigt bleiben. Im Falle einer Änderung ist der Beitrag auf volle Euro aufzurunden und wird mit dem Jahresersten des folgenden Kalenderjahres wirksam. 

2. Monatlicher Beitrag für Spiel- und Fördermaterial (unabhängig von der gemeldeten Betreuungszeit): EUR 13,00. Dieser Beitrag wird halbjährlich (5 Monate à EUR 13,00) mit Bankeinzug  im Vorhinein verrechnet (bei späterem Eintritt während des Jahres wird der Betrag dann entsprechend aliquotiert verrechnet). 

3. Die Betreuungskosten werden monatlich mit Bankeinzug  im Vorhinein (am 15. des laufenden Monats) verrechnet. Es wird darauf hingewiesen, dass nach dreimonatigem Betragsrückstand (nach vorheriger schriftlicher Mahnung de(r)s Erziehungsberechtigten) das Kind von der Nachmittagsbetreuung ausgeschlossen wird. 

4. Der Besuch des Kindergartens von Kindern mit Hauptwohnsitz in der MG Ulrichskirchen-Schleinbach und für alle Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr in der Zeit von 7 bis 13 Uhr ist weiterhin kostenlos. 

5. Gemeldete Abholzeiten sind ausnahmslos einzuhalten. Ein zu spätes Abholen wird mit EUR 10,00 pro angefangener halben Stunde verrechnet. Diese Abrechnung erfolgt vierteljährlich. 

6. Kosten Zusatzstunden: EUR 2,50 / Std. Diese können nach Absprache mit der gruppenführenden Pädagogin bei Bedarf angemeldet werden.

7. Die MG Ulrichskirchen-Schleinbach fördert Eltern / Erziehungsberechtigte gemäß den Richtlinien der derzeit gültigen Familienförderung der MG Ulrichskirchen-Schleinbach.