Information zur Aufschließungsabgabe

hausbau

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 29.06.2023 wird sich der 

Einheitssatz / m² von EUR 450,00 auf EUR 700,00 erhöhen. Diese Erhöhung tritt mit 1.1.2024 in Kraft.

Ansuchen um Bauplatzerklärung, die bis 28.12.2023 im Bauamt der Marktgemeinde einlangen, werden daher noch mit dem geringeren Einheitssatz bewertet.


Welche Kosten für die Bauplatzerklärung entstehen bei einem Grundstück 

mit 500 m² Bauland?

Bis 31.12.2023:           Einheitssatz mit EUR 450,00: Aufschließungsabgabe EUR 12.577,88

Ab 1.1.2024:               Einheitssatz mit EUR 700,00: Aufschließungsabgabe EUR 19.565,60


Das entsprechende Ansuchen finden Sie nachstehend:

Ansuchen um Bauplatzerklärung