Zur Homepage | zur Navigation springen | zum Inhalt springen | Kontakt und Amtszeiten | Sitemap | Suche und Index |
Im Gegensatz zu den letzten Landwirtschaftskammerwahlen findet keine Aufteilung in 3 Sprengel statt. Es kann daher nur in einem Wahllokal gewählt werden:
Das Wahlrecht ist persönlich auszuüben.Wahlberechtigten, die sich am Wahltag voraussichtlich nicht in der Marktgemeinde aufhalten oder denen der Besuch des zuständigen Wahllokals infolge Krankheits-, Alters- oder sonstiger Gründe unmöglich ist, sind zur Wahl im Postweg berechtigt.
Die Wähler, die ihre Stimme im Postweg abgeben wollen, haben sich frühestens am 18. Februar 2010 und spätestens am 23. Februar 2010 von der Gemeindewahlbehörde (Gemeindeamt Ulrichskirchen, Kirchenplatz 3, 2122 Ulrichskirchen) je einen amtlichen Stimmzettel für die Wahl in die Bezirksbauernkammer und in die NÖ Landes-Landwirtschaftskammer, das vorgesehene Wahlkuvert und einen frankierten Briefumschlag für die Einsendung des Wahlkuverts zu besorgen. Die Gemeindewahlbehörde hat diese Wahlunterlage über Anforderung dem Wähler zuzusenden.Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens einen Tag vor dem Wahltag bei der Gemeindewahlbehörde einlangen (im Postweg oder durch Boten oder gegebenenfalls auch persönlich).Am Wahltag können Briefwahlunterlagen nur mehr bei der Gemeindewahlbehörde während der für die Wahlhandlung festgesetzten Zeit abgegeben werden.
25.01.2010
Gmoablattl Sommer 2010Mehr...
mehr>>
2. Beachvolleyball-Juxturnier (04.09.2010)
04.09.2010leichter regen13°C bis 16WIND 20,9 KM/H
| A| A